Ra 2023/08/0106 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Zurverfügungstellung notwendiger Betriebsmittel durch den Dienstnehmer lässt für sich nicht schon den Schluss zu, dass die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch die Beschäftigung nicht weitgehend ausgeschaltet wäre.