Ra 2023/07/0096 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ausgehend von den - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens getroffenen - Sachverhaltsfeststellungen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung im Sinn von § 31 Abs. 1 WRG 1959 vorgelegen ist, ist eine Rechtsfrage. Die Beurteilung dieser Rechtsfrage kommt dem Sachverständigen nicht zu, sondern ist vom Gericht vorzunehmen (VwGH 21.8.2023, Ra 2022/07/0166).