Ra 2023/07/0090 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nur eine verlässlich den Zustand im Zeitpunkt der Einbringung abbildende Dokumentation erfüllt das Erfordernis eines Nachweises der Einhaltung der Kriterien einer zulässigen Verwertung. Jedenfalls dann, wenn das aufgebrachte Material von anderen Materialien nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist, ist eine später genommene Probe nicht geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte und Qualitätskriterien hinsichtlich des aufgetragenen Materials in seiner Gesamtheit verlässlich nachzuweisen (VwGH 9.7.2024, Ra 2023/07/0150).