Ro 2023/04/0050 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH hat ein Recht der betroffenen Person auf Feststellung einer behaupteten Verletzung im Recht auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO verneint, wenn der Beschwerdegegner gemäß § 24 Abs. 6 DSG bis zum Abschluss des Verfahrens vor der DSB die begehrte Auskunft vollständig erteilt und damit die behauptete Rechtsverletzung nachträglich beseitigt (vgl. VwGH 6.3.2024, Ro 2021/04/0027, Rn. 27 bis 37, unter Bezugnahme auf VwGH 19.10.2022, Ro 2022/04/0001).