JudikaturVwGH

Ro 2023/04/0050 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2025

Der VwGH hat ein Recht der betroffenen Person auf Feststellung einer behaupteten Verletzung im Recht auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO verneint, wenn der Beschwerdegegner gemäß § 24 Abs. 6 DSG bis zum Abschluss des Verfahrens vor der DSB die begehrte Auskunft vollständig erteilt und damit die behauptete Rechtsverletzung nachträglich beseitigt (vgl. VwGH 6.3.2024, Ro 2021/04/0027, Rn. 27 bis 37, unter Bezugnahme auf VwGH 19.10.2022, Ro 2022/04/0001).