Ra 2023/02/0159 2 – Vwgh Rechtssatz
Die Zustellfiktion des § 21 Abs. 8 BVwGG 2014 gilt nur für Erledigungen (des BVwG) und Eingaben (beim BVwG), die (wie in § 21 Abs. 1 BVwGG 2014 ausgeführt) im Wege des ERV nach § 21 BVwGG 2014 zugestellt bzw. eingebracht wurden.
…Relevanz aufgezeigt werden muss (vgl. zur erforderlichen Relevanzdarlegung von Verfahrensmängeln in Bezug auf einen geltend gemachten Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz etwa VwGH 16.1.2025, Ra 2023/02/0236, mwN). 18 Eine solche Relevanz wird vom Revisionswerber diesbezüglich im Zulässigkeitsvorbringen der Revision jedoch nicht aufgezeigt. 19 Zuletzt bringt der Revisionswerber zur Zulässigkeit…
…in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte, wird vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung der Revision nicht aufgezeigt (vgl. etwa VwGH 31.5.2023, Ra 2023/02/0084, mwN). 17 Zuletzt wird zur Zulässigkeit der Revision ausgeführt, der Spruch des Straferkenntnisses sei verfehlt gefasst und entspreche nicht den Bestimmungen des § …
…gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe im Sinne der Anordnung des § 28 Abs. 3 VwGG vorliegt (vgl. etwa VwGH 25.1.2024, Ra 2023/01/0090, mwN). 9 Dieser Anforderung genügt die vorliegende Revision, die unter dem Gliederungspunkt „Zulässigkeit der Revision“ auch sämtliche Ausführungen der Revisionsgründe…
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