JudikaturVwGH

Ra 2023/02/0054 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Bei der Annahme eines eindeutigen, konkreten Hinweises auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen erweist sich die Bestrafung wegen Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt als rechtswidrig (vgl. VwGH 9.5.2018, Ra 2018/02/0064; 28.7.2010, 2009/02/0356).

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