Ra 2023/02/0054 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Annahme eines eindeutigen, konkreten Hinweises auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen erweist sich die Bestrafung wegen Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt als rechtswidrig (vgl. VwGH 9.5.2018, Ra 2018/02/0064; 28.7.2010, 2009/02/0356).