JudikaturVwGH

Ro 2022/21/0012 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2023

Wurde die Rückkehrentscheidung vorübergehend für unzulässig erklärt, stellt sich die Frage nach der Festsetzung einer (allenfalls verlängerten) Frist für die freiwillige Ausreise gar nicht mehr. Nach § 55 FrPolG 2005 knüpft die Festsetzung einer Frist für die freiwillige Ausreise nämlich an die Erlassung einer Rückkehrentscheidung an, setzt sie also voraus (VwGH 2.3.2021, Ra 2021/20/0156).

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