JudikaturVwGH

Ra 2022/12/0056 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

In Bezug auf Zulagen, deren Gebührlichkeit von der tatsächlichen Verwendung des Beamten abhängig ist, kommt es nicht darauf an, wie die betreffenden Tätigkeiten innerhalb des relevanten Zeitabschnitts zeitlich gelagert sind (VwGH 27.11.1989, 87/12/0009) und auch nicht darauf, "ob die einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnenden Dienste auf alle Tage der Woche verteilt verrichtet werden oder ob sich diese Dienstverrichtung nur auf einige Tage der Woche erstreckt" (VwGH 10.9.1984, 83/12/0141; 22.9.1980, 3075, 3076/79).

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