Ausgehend vom Urteil des EuGH in der Rechtssache Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-815/18, hat der VwGH bereits ausgesprochen, dass Feststellungen insbesondere zu Art und Umfang der von einem mobilen Arbeitnehmer im österreichischen Hoheitsgebiet erbrachten Arbeitsleistung zu treffen sind, um im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Gesichtspunkte beurteilen zu können, ob diese Arbeitsleistung eine hinreichende Verbindung zum österreichischen Hoheitsgebiet aufweist (vgl. VwGH 24.6.2021, Ra 2017/09/0005; 7.9.2021, Ra 2017/11/0154; 20.9.2021, Ro 2018/11/0032).