JudikaturVwGH

Ra 2022/09/0089 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2022

Der Inhalt der von einem berufsmäßigen Parteienvertreter verfassten Schriftsätze kann für sich nicht den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung des durch diesen Rechtsanwalt vertretenen Disziplinarbeschuldigten begründen. Eine unangemessene, beleidigende Schreibweise in diesen wäre in den jeweiligen Verfahren durch die Behörden oder VwG der Disziplinarbehörde des Bevollmächtigten anzuzeigen (§ 34 Abs. 4 AVG iVm § 1 Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter).

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