Die Beurteilung, ob Rückstände aus thermischen Prozessen, deren Ablagerung nach § 5 Abs. 5 letzter Satz der DeponieV 2008 auf Massenabfalldeponien nicht zulässig ist, vorliegen, ist zwar auf sachverständigen Grundlage vorzunehmen, stellt letztlich aber eine rechtliche Beurteilung dar, die einem Sachverständigen verwehrt ist (VwGH 30.3.2021, Ro 2019/08/0017).
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