Ra 2022/03/0178 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit, die als Eintragungsvoraussetzung statuiert ist und deren Fehlen zum Ausschluss von der Eintragung oder zum Verlust der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger führen kann, stellt das SDG 1975 nicht unmittelbar auf eine Verurteilung durch ein in- oder ausländisches Strafgericht ab. Entscheidend ist vielmehr, ob das zugrundeliegende Fehlverhalten die Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung erschüttert. Auf die Frage der Gleichstellung des ausländischen Urteils mit einer inländischen Verurteilung und daher, ob das ausländische Strafverfahren eine (im Sinne der zu Art. 6 MRK ergangenen Rechtsprechung des EGMR) überlange Verfahrensdauer aufgewiesen hat, kommt es hingegen fallbezogen nicht an.