2—VwGH Rechtssatz
17. Oktober 2025
Beurteilung durch die Waffenbehörde ist damit nicht mehr zulässig, diese ist verpflichtet, die so entschiedene Frage ihrem Bescheid zugrunde zu legen (vgl. etwa VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0041, Rn. 19, und 24.5.2024, Ra 2024/03/0044, je mwN). Eine solche Bindung an rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten und Behörden besteht selbst dann, wenn die…