JudikaturVwGH

Ra 2022/01/0033 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2022

Aus den §§ 45 bis 47 der GO Mag Wr 2007 ergibt sich nicht, dass eine Unterfertigung "Für den Abteilungsleiter" in allen Wirkungsbereichen "außer der Landesinstanz" - und sohin für eine Zurechnung des Bescheides zum Bürgermeister - ausreicht; dagegen spricht bereits die Rechtsprechung, wonach die Behörde, der die Erledigung zuzurechnen ist, aus der Erledigung selbst hervorgehen muss (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, mwN; vgl. auch § 1 Abs. 1 GO Mag Wr 2007, wonach die GO Mag Wr 2007 lediglich den "internen" Geschäftsgang regelt).

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