Rückverweise
Bei einem Antrag auf Wiederaufnahme ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen. Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung aber unterlassen wurde, eröffnen keinen Antrag auf Wiederaufnahme (vgl. VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15/0036; 29.9.2022, Ro 2022/15/0011, mwN).