JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0121 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2022

Für die Steuerfreiheit der SEG-Zulagen reicht es nicht aus, wenn die in den drei Teilstrichen des § 68 Abs. 5 EStG 1988 genannten Umstände vorliegen, sondern der Arbeitnehmer muss vielmehr während der gesamten Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut sein, die eine erhebliche Verschmutzung zwangsläufig bewirken (vgl. VwGH 22.11.2018, Ra 2017/15/0025), eine außerordentliche Erschwernis darstellen (vgl. VwGH 22.4.1998, 97/13/0163) oder zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.

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