Ra 2021/13/0100 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einer Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht; damit ist die Sache dieses Verfahrens bestimmt (vgl. VwGH 28.10.2014, 2012/13/0116, mwN). (hier: Da der erste Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO nach den unstrittigen Feststellungen des BFG begründungslos ergangen war, stand dessen Aufhebung einem weiteren Verfahren nach § 299 BAO nicht entgegen.)