Ra 2021/13/0100 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Begründung des Aufhebungsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO darzulegen und die Gründe für die Ermessensübung darzustellen (vgl. VwGH 26.4.2012, 2009/15/0119).