JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0083 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2022

Bei ausdrücklicher Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung tritt die Verpflichtung der Behörde (und des VwG) zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung zurück.

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