Ra 2021/13/0032 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es steht der Abgabenbehörde (und damit auch dem VwG) frei, bei der Bemessung der Abgaben von einer geänderten rechtlichen Beurteilung auszugehen, wenn die den Abgabenvorschreibungen zu Grunde liegenden Abgabenverfahren von den vorangegangenen Abgabenvorschreibungen zu Grunde liegenden Abgabenverfahren unabhängig sind (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0105; 7.10.2013, 2010/17/0234).