Ro 2021/13/0022 8 – Vwgh Rechtssatz
Bei Richtlinien der Finanzverwaltung handelt es sich lediglich um Auslegungsbehelfe der Finanzverwaltung; eine Bindung des VwGH an diese Richtlinien besteht nicht (vgl. VwGH 31.1.2018, Ra 2017/15/0038).
…diese Auskunft Grundlage für eine die Steuerfolgen auslösende Disposition des Steuerpflichtigen gewesen ist (vgl. VwGH 12. September 2002, 98/15/0118 und 22. Juni 2022, Ro 2021/13/0022). Im Beschwerdefall war mit dem Abstellen des Fahrzeuges in einer Gebührenpflichtigen Kurzparkzone im Jänner 2023 der Abgabentatbestand bereits lange vor Erteilung der unrichtigen Auskunft am…
…der Aufnahme in das Verzeichnis nach § 10 Abs 7 EStG zum Anlagevermögen eines Betriebs und gehören damit zum notwendigen Betriebsvermögen (dazu VwGH Ro 2021/13/0022 Rz 34). Bereits die im Gesetz eindeutig vorgenommene Zuordnung der nach § 10 EStG begünstigten Wertpapiere steht – vorbehaltlich einer Umwidmung im Sinn…
…des Berufszweiges des Abgabepflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend (vgl. VwGH 29.5.2024, Ra 2024/15/0028; 4.9.2024, Ra 2023/13/0165; 22.6.2022, Ro 2021/13/0022; 31.1.2019, Ro 2017/15/0011, jeweils mwN). 12 Eine fallweise und temporäre Nutzung von Privaträumen zur Lagerung von betrieblichen Materialien führt daher nicht bereits…
…des § 13a Abs. 2 bis 4 GehG hereinzubringen. ... (5) Die Suspendierung endet spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens. ... (7) ...“ 13 Der gemäß § 106 Abs. 1 Z 1 LDG 1984 auch für Landeslehrer maßgebliche § 13 Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl…
…Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 23.4.1998, 97/15/0076 ; 26.11.1998, 95/16/0222 ; 9.12.2004, 2000/14/0166 ; 23.2.2012, 2009/17/0127 ; 23.4.2014, Ro 2014/13/0022 ). Wer zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (zB VwGH…
…die den tatsächlichen Betriebsergebnissen möglichst nahekommen. Jeder Schätzung ist jedoch eine gewisse Ungenauigkeit immanent (zB VwGH 2000/14/0166; 23.2.2012, 2009/17/0127; VwGH 23.4.2014, Ro 2014/13/0022). Wer zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (zB VwGH…
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