Ra 2021/06/0228 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine "zivilrechtliche Nutzbarkeit" hängt nicht von der Bebaubarkeit in einem bestimmten Bereich eines Grundstückes (etwa innerhalb der Abstände gemäß § 13 Stmk BauG 1995) ab. Im hg. Erkenntnis 2004/05/0248 wird ausdrücklich der regelmäßige Aufenthalt in einem Gebäude oder außerhalb eines Gebäudes angeführt.