Ra 2021/04/0137 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die aufgetragene Leistung (Vorlage eines Abschlussbetriebsplans) ist eine unvertretbare Handlung und die Vollstreckung hat daher durch Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 5 VVG zu erfolgen.