Ra 2020/18/0435 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wurde eine Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses nach § 29 Abs. 4 VwGVG 2014 beantragt, ist eine gekürzte Ausfertigung, die nach § 29 Abs. 5 VwGVG 2014 keine Begründung enthalten muss, unzulässig (vgl. VwGH 16.4.2020, Ra 2019/22/0035).