Ra 2020/15/0065 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auch die ersatzlose Behebung eines Bescheids durch das BFG stellt eine Sachentscheidung dar. Die ersatzlose Behebung eines Bescheides entfaltet nämlich im Rahmen seiner bisherigen Sache Bindungswirkung, sodass der Abgabenbehörde ein neuerlicher Abspruch verwehrt ist (vgl. VwGH 15.9.2020, Ro 2020/16/0028, mwN).