JudikaturVwGH

Ra 2020/15/0065 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2021

Die Verwaltungsgerichte haben - allenfalls auch nach ergänzenden eigenen Ermittlungen - grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, weshalb ein prinzipieller Vorrang einer meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte gegenüber einer kassatorischen Erledigung anzunehmen ist (vgl. zB VwGH 1.9.2015, Ro 2014/15/0029, mwN).

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