RV/7100173/2019—BFG Entscheidung
20. November 2025
…nur im Fall eines offenbar unerfüllbaren Verlangens nach Empfängerbenennung vor (zB VwGH 2.3.1993, 91/14/0144; 31.1.2001, 98/13/0156; 9.3.2005, 2002/13/0236; 17.11.2020, Ra 2020/13/0064; BFG 5.7.2023, RV/7105648/2015). Von einer offenbaren Unerfüllbarkeit ist lediglich dann auszugehen, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, den Empfänger namhaft zu machen…