JudikaturVwGH

Ra 2020/13/0071 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2023

Die Einwendungen gegen die Richtigkeit der Festsetzung der Umsatzsteuer sind nur in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren, nicht jedoch im Haftungsverfahren zu klären (vgl. VwGH 6.9.2022, Ra 2021/13/0115, mwN). Die behauptete Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung kann auch nicht im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung Berücksichtigung finden.

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