JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0049 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2023

Der nationale Gesetzgeber darf im Hinblick auf das Unionsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem die Konformität der Rechtsvorschriften hergestellt wurde (hier durch den Erlass der Novelle 2018), das Pensionssystem der Beamten der vormals begünstigten Gruppe an das der Beamten der vormals benachteiligten Gruppe angleichen (vgl. EuGH 27.4.2023, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), C-681/21). Schon deshalb, weil das VwG dies verkannte, hat es das angefochtene Erkenntnis durch die Feststellung der Gebührlichkeit der monatlichen Ruhebezüge für die Jahre 2019 und 2020 ausgehend von der Unanwendbarkeit des § 41 Abs. 3 PG 1965 idF der Novelle 2018 und soweit betreffend diesen Zeitraum ausgesprochen wurde, dass es zu keinem Übergenuss gekommen sei, mit Rechtswidrigkeit des Inhalts belastet.

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