JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0038 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 2021

Nach dem Wortlaut des Kopfes und des Spruches des angefochtenen Erkenntnisses des VwG wurde der Bescheid der revisionswerbenden Partei ersatzlos behoben. Beschwerdegegenstand ist jedoch nach deren Ergehen, die Beschwerdevorentscheidung (VwGH 20.5.2015, Ra 2015/09/0025; 27.4.2017, Ra 2017/12/0024; 25.10.2017, Ro 2017/12/0014).

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