JudikaturVwGH

Ro 2020/09/0009 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2020

Bei einem verkündeten Bescheid und der daran anschließenden schriftlichen Ausfertigung handelt es sich nicht um zwei verschiedene Erledigungen, sondern um eine einheitlich zu betrachtende bescheidmäßige Erledigung der zu entscheidenden Sache (vgl. VwGH 29.5.1996, 93/13/0255).

Rückverweise