Ra 2020/08/0170 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wurde die arbeitslose Person zu keiner Beschäftigung zugewiesen bzw. ihr keine solche angeboten, sondern sollte durch eine Vorbereitungsphase lediglich ein allfälliges späteres Dienstverhältnis vorbereitet werden, könnte davon ausgehend der Tatbestand der Vereitelung schon mangels Zuweisung zu einer Beschäftigung nach § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG 1977 nicht erfüllt sein (vgl. zu einem solchen Fall VwGH Ra 2019/08/0103, mwN). (hier betreffend einen Sozialökonomischen Betrieb)