Ra 2020/08/0129 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das BVwG hat bei Zweifeln über die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung - weil diese die Gesundheit des Arbeitslosen gefährden könnte - in Entsprechung des § 8 Abs. 2 AlVG 1977 grundsätzlich ein ärztliches Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand des Arbeitslosen einzuholen und auf Grund des ermittelten Leistungskalküls die Frage zu klären, ob dieser den Anforderungen der ihm zugewiesenen Beschäftigung gewachsen wäre (vgl. VwGH 14.1.2019, Ra 2018/08/0240).