JudikaturVwGH

Ra 2020/06/0174 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2021

Wenn ein Teil des Bauvorhabens auf Grund der Änderung des Antrages des Bauwerbers nicht mehr Gegenstand der (hier angefochtenen) Bewilligung war, können die von diesem Teil Betroffenen in diesem Zusammenhang auch keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte geltend machen.

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