Ra 2020/06/0174 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Begriff "Einheit der Betriebsanlage" im Gewerberecht besagt nicht, ob einzelne Teile einer Betriebsanlage in baurechtlicher Hinsicht selbständig beurteilt werden können (bzw. trennbar im baurechtlichen Sinn sind).