Stattgebung - Herstellung des rechtmäßigen Zustandes nach dem Baugesetz - Mit dem bloßen Verweis auf die Einhaltung der Vorschriften des Baugesetzes und deren Durchsetzung werden jedenfalls keine zwingenden öffentlichen Interessen dargelegt (vgl. VwGH 20.2.2018, Ra 2017/05/0293, 16.2.2010, AW 2010/05/0002, oder auch sinngemäß 27.2.2007, AW 2006/06/0061).
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