JudikaturVwGH

Ra 2020/04/0075 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2023

Gemäß der Rechtslage nach Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 111/2002 ist die Möglichkeit des Insolvenzverwalters nicht ausgeschlossen, nach Anzeige des Fortbetriebes und ex lege Eintritt in die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers als zur Vertretung der gemäß § 41 Abs. 1 Z 4 GewO 1994 fortbetriebsberechtigten Insolvenzmasse nach außen berufenes Organ an seiner Stelle eine andere Person gemäß § 39 Abs. 1 GewO 1994 zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen und dadurch die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften auf diese Person zu übertragen.

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