JudikaturVwGH

Ra 2019/16/0193 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2021

Eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme - die gebührenrechtlich wie die Neubegründung des übertragenen Rechtsverhältnisses zu behandeln ist - erfodert nicht eine Änderung der "essentialia negotii", sondern liegt vielmehr dann vor, wenn unter Zustimmung des ausscheidenden, des neu eintretenden und des verbleibenden Vertragspartners "uno actu" eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten vom ausscheidenden auf den neu eintretenden Vertragspartner übertragen wird, mit welchem das Schuldverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass sich am Inhalt oder der rechtlichen Identität des bisherigen Schuldverhältnisses etwas ändert (vgl. VwGH 11.9.2014, 2012/16/0023; VwGH 17.3.2005, 2004/16/0254).

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