Ra 2019/16/0193 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme oder bloß die Beurkundung einer gesetzlichen Rechtsfolge vorliegt, ist an Hand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen, weshalb von der Revisionswerberin gewünschte, allgemein gültige Aussagen zu den Abgrenzungskriterien nicht relevant sind.