JudikaturVwGH

Ra 2019/16/0193 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2021

Die Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme oder bloß die Beurkundung einer gesetzlichen Rechtsfolge vorliegt, ist an Hand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen, weshalb von der Revisionswerberin gewünschte, allgemein gültige Aussagen zu den Abgrenzungskriterien nicht relevant sind.

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