JudikaturVwGH

Ra 2019/15/0099 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2020

In Beweisanträgen ist das Beweismittel, das Beweisthema und im Falle von Zeugen auch deren Adresse anzugeben. Wird ein Beweisthema nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (vgl. VwGH 29.3.2017, Ra 2016/15/0023, mwN).

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