Ra 2019/12/0010 3 – Vwgh Rechtssatz
Ein gemäß § 69 AVG gestellter Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig, wenn das Verfahren durch verwaltungsgerichtliches Erkenntnis abgeschlossen wurde (vgl. VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0106).
…sich hierbei nicht bloß um Selbstbindungsnormen handelt und – andererseits – wenn ein Rechtsanspruch (rechtliches Interesse) nicht ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen wird (vgl. etwa VwGH 30.01.2019, Ra 2019/12/0003; 11.11.2016, Ro 2016/12/0010; 14.06.1995, 94/12/0301). 3.2. Vor diesem Hintergrund ist für das vorliegende Verfahren Folgendes auszuführen: 3.2.1. Der Beschwerdeführer beantragte zunächst mit Schreiben vom 28.04.2021 die…
…Aufenthaltsdauer-nicht entscheidungswesentlich ins Gewicht (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0243 , Rn. 13, mwN; siehe dazu auch VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282 , Rn. 12, und daran anschließend etwa VwGH 23.1.2020, Ra 2019/21/0378 , 0388, Rn. 14). 15 Vor diesem Hintergrund hätte das BVwG auch…
…unzulässig. 10 Begründend führte das Verwaltungsgericht zunächst unter Hinweis auf hg. Judikatur (insbesondere auf das hg. Erkenntnis vom 30. April 2020, Ra 2019/12/0082) aus, es sei zur Entscheidung über den Ersatz der Barauslagen als Annex zur Entscheidung in der Hauptsache zuständig, weil es durch eine zulässige und…
…Einzelfallprüfung „erhebliche Fluchtgefahr“ besteht, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen (vgl. etwa VwGH 5.10.2022, Ra 2019/21/0414 , Rn. 12, mwN). 15 In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde bereits dargelegt, dass die Frage, ob konkret von einem Sicherungsbedarf bzw. von (erheblicher) Fluchtgefahr auszugehen sei…
…Sache zurückgewiesen wurde. Unter einem wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen. Die dagegen eingebrachte Revision wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. September 2019, Ra 2019/14/0425 -5, als verspätet zurückgewiesen. 3 Am 2. Juni 2020 stellte der Revisionswerber den gegenständlichen dritten Antrag auf internationalen Schutz…
…sein Zuverdienst unter der „Geringfügigkeitsgrenze“ gelegen wäre, könne daher nicht gefolgt werden. Der Revisionswerber sei daher nicht arbeitslos im Sinn von § 12 AlVG gewesen. Er habe seine selbständige Tätigkeit auch nicht gemeldet. Die Leistung sei daher zu widerrufen und der Revisionswerber zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen…
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