Der Ruhenstatbestand des § 16 Abs. 1 lit. a AlVG stellt auf den Bezug von Krankengeld ab. Er erfasst weder den Fall einer kurzfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, während der kein Krankengeld gebührt (VwGH 22.7.2013, 2012/08/0119; 27.1.2016, Ra 2015/08/0214), noch den Fall einer in Aussicht genommenen Operation, bei der nicht fest steht, ob es in weiterer Folge zu einem Bezug von Krankengeld kommen wird.
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