Ra 2019/06/0161 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wer selbst die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses beantragt, kann nicht als Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei gegen denselben Beschluss Kostenersatz beanspruchen (vgl. VwGH 20.6.2012, 2009/03/0058; 16.9.2020, Ra 2018/11/0100, mwN).