Ra 2019/05/0291 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der letzte Satz des § 30 Abs. 6 OÖ BauO 1994 sieht eine Aufforderung zur Änderung des Bauvorhabens vor, aber nur dann, wenn damit eine Abweisung des Bauantrages ausscheidet.