JudikaturVwGH

Ra 2019/03/0068 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. August 2019

Ist nur der Schuldspruch des Straferkenntnisses in Rechtskraft erwachsen, so kann die Frage der Rechtswidrigkeit des Schuldspruches - auch in Bezug auf die Einhaltung des § 44a VStG - nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. VwGH 30.9.2014, Ra 2014/11/0052).

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