JudikaturVwGH

Ro 2019/02/0012 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2019

Die Qualifikation als Hochrisikokunde ist im jeweiligen Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Auslegung durch die Rechtsprechung des VwGH vorzunehmen.

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