Ra 2018/16/0109 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das vom Verwaltungsgericht als iSd § 295a BAO für maßgeblich angesehene Ereignis ist bereits vor der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens betreffend die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe eingetreten. § 295a BAO kann nur im Falle von sich nachträglich ereignenden Umständen ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Erledigungen sein; § 295a BAO dient nicht der Nachholung unterlassener Rechtsbehelfe gegen eine (rechtskräftige) Erledigung.