Ra 2018/16/0083 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Revision hängt nicht von der Lösung einer Rechtsfrage ab, wenn das angefochtene Erkenntnis auf einer tragfähigen Alternativbegründung beruht, zu der sich diese aufgeworfene Rechtsfrage nicht stellt (vgl. etwa VwGH 20.3.2018, Ra 2016/16/0116, und VwGH 25.11.2015, Ra 2015/16/0114).