JudikaturVwGH

Ra 2018/15/0097 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2019

Die im Rahmen der Beurteilung der Liebhaberei anzuwendende Kriterienprüfung der Liebhabereiverordnung (§ 2 Abs. 1 LVO) beschränkt sich nicht auf das Feststellen des Vorliegens von Verlusten, sondern setzt eine umfassendere Prüfung der Betätigung voraus.

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