JudikaturVwGH

Ra 2018/13/0109 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2020

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht ein die Erlassung eines Feststellungsbescheides rechtfertigendes rechtliches Interesse dann nicht, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zu entscheiden ist (vgl. VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0009).

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